Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch die Niveve GmbH erbracht werden, speziell für die Durchführung der dauerhaften Haarentfernung.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen

§ 2 Ausführungsort

Sämtliche Dienstleistungen können an allen vom Auftraggeber ausgewählten Orten in Österreich durch die Niveve GmbH erbracht werden.

§ 3 Ausführungszeit

(1) Die Ausführungszeit der Dienstleistung ist individuell vereinbar; es gibt jedoch statistisch gesehene Zeitintervalle, die für die Behandlung zur dauerhaften Haarentfernung empfohlen werden.

Kann oder will der/die AuftraggeberIn bei Leistungen, die sich über mehrere Behandlungstermine erstrecken, einen Behandlungstermin nicht in Anspruch nehmen, ist auf sein/ihr Verlangen ein Ersatztermin für den ausgefallenen Termin zu vereinbaren. Soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Gründen etwas anderes ergibt, ist dies jedoch nur möglich, wenn dies von dem/der AuftraggeberIn vor Beginn des jeweiligen Behandlungstermins verlangt wird.

(2) Termine für die Ausführung der Leistungen der Niveve GmbH sind für beide Seiten fest verbindlich, wenn die Ausführung der Leistungen auf der Grundlage der Einverständniserklärung vereinbart worden ist.

Diese Vertragskondition ist nur vor Beginn der Ausführungen der Leistungen am ersten Behandlungstermin vereinbar. In diesem Fall werden die Leistungen nur zu dem vereinbarten Termin ausgeführt.

Nach Ablauf dieser Frist besteht, soweit dies vom/von der AuftraggeberIn verursacht ist, ein Anspruch des/der Auftraggebers/In auf die Durchführung der Leistungen nicht mehr. Bei Leistungen, die sich über mehrere Behandlungstermine erstrecken, gilt dies für den jeweiligen Behandlungstermin entsprechend. Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr der gezahlten Vergütung bestehen nur, wenn sich dies aus zwingenden gesetzlichen Gründen ergibt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise für die Ausführung der Leistungen des Niveve GmbHs richten sich nach den aktuellen Preislisten, die vor Ort zur Einsicht ausliegen oder im Internet abrufbar sind. Die genannten Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Alle Zahlungen an die Niveve GmbH sind vor Ort bar zu leisten.

(3) Die Vergütung wird je nach Vereinbarung, spätestens aber nach Ausführung der Leistungen oder im Falle von Leistungen, die sich über mehrere Behandlungstermine erstrecken, nach den jeweiligen Teil-Behandlungsterminen fällig.

§ 5 Nichtabnahme von Leistungen

(1) Für den/die AuftraggeberIn besteht bis zum Beginn der Ausführung der Leistungen am ersten Behandlungstermin ein vertragliches Rücktrittsrecht.

(2) Bei anderen Vertragskonditionen ist ein vertragliches Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

(3) Erscheint der/die Auftraggeber/In nicht zum gebuchten Verhandlungstermin, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Zahlungen sind nicht refundierbar.

(4) Zwingende gesetzliche Widerrufs- Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.

§ 6 Gewährleistung

(1) Eine Garantie für den Erfolg der dauerhaften Haarentfernung gibt es nicht. Auch eine Garantie für die Hautverträglichkeit kann nicht gegeben werden. Ansprüche des/der Auftraggebers/in sind nur wegen mangelhafter Ausführungen des Auftrages auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der/die AuftraggeberIn das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

(2) In der Regel gelten 5-7 Behandlungen zur Haarentfernung als ausreichend. Sollten mehrere Behandlungen notwendig sein, so gewährt die Niveve GmbH ab der 8. Behandlung einen Rabatt von 50% auf die Kosten der Einzelbehandlung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher oder vertragstypischer Vertragspflichten von Niveve GmbH sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des/der Auftraggebers/in. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

(1) Soweit sich nicht aus § 6 etwas anders ergibt, haftet Niveve GmbH für Schadensersatzansprüche des/der Auftraggebers/in aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung wesentlicher oder vertragstypischer Vertragspflichten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

§ 8 Nebenbestimmungen

(1) Auf den mit der Niveve GmbH geschlossenen Vertrag und diese Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht Republik Österreich Anwendung.

(2) Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesem Vertrag wie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Niveve GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

(3) Soweit einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.


Wien, 26.03.2005

 

 

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